Ein Ratgeber für Entscheider in HR, Einkauf, Recht und
Compliance
Die rechtliche Ausgangslage
Wer Arbeitnehmerüberlassung nutzt, trägt nicht nur organisatorische Verantwortung,
sondern auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Nach § 28e SGB IV haftet der
Entleiher subsidiär für Sozialversicherungsbeiträge sowie – sofern keine gültige
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt – auch für Lohnsteuern (§ 42d EStG), wenn
der eingesetzte Personaldienstleister bzw. das Zeitarbeitsunternehmen diese nicht
ordnungsgemäß abführt oder zahlungsunfähig ist. Diese Haftung ist zwingend, kann
also vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie
bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiterbesteht – die
sogenannte „Nachhaftung”. Regelmäßige Betriebsprüfungen durch die Deutsche
Rentenversicherung oder Sonderprüfungen im Insolvenzfall einer Zeitarbeitsfirma führen
dazu, dass Nachforderungen selbst Jahre später noch geltend gemacht werden.
Für Einsatzunternehmen bedeutet das: Selbst wenn die laufenden Rechnungen an den
Personaldienstleister bezahlt wurden, können zusätzliche Beitragsforderungen
nachträglich beim Einsatzunternehmen landen – mit teilweise hohen Summen.
Klassische Absicherung: Die Bankbürgschaft
Traditionell greifen Entleiher zur Bankbürgschaft, um sich gegen dieses Risiko
abzusichern. Dabei übernimmt die Bank die Rolle des Bürgen und stellt eine Urkunde
aus, die die Zeitarbeitsfirma an den Entleiher weitergibt. Im Schadensfall kann sich das
Einsatzunternehmen dann an die Bank wenden.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine solide Lösung. Banken sind vertrauenswürdige
Institutionen, die Bürgschaft ist rechtlich anerkannt und vielen Unternehmen vertraut.
Doch in der Praxis zeigen sich erhebliche Einschränkungen für beide Parteien.
Nachteile für den Personaldienstleister:
- Bonitätsverschlechterung: Eine Bürgschaft reduziert die Kreditlinie schmälert die freie Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sicherheiten & Bürden: Banken verlangen häufig zusätzliche Sicherheiten oder sogar persönliche Bürgschaften von Gesellschaftern.
- Negative Bilanzwirkung: Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten und verschlechtern das Bilanzrating, was zu schlechteren Finanzierungskonditionen führt.
- Bürokratie: Anpassungen der Bürgschaft sind aufwendig, da jedes Mal Originalurkunden ausgetauscht werden müssen.
Nachteile für das Einsatzunternehmen:
- Gebundenheit: Die Bürgschaftssumme ist immer an genau einen Personaldienstleister gekoppelt. Fällt ein anderer Zeitarbeitsanbieter aus, hilft die Bürgschaft nicht.
- Höhe oft unzureichend: In der Praxis liegen Bürgschaften häufig weit unter dem realen Risiko. Eine Faustregel besagt: Mindestens 6 % der Jahresausgaben pro Zeitarbeitsunternehmen sollten abgesichert sein. Bei 1 Mio. Euro Jahresvolumen wären das 60.000 Euro – viele Bürgschaften bewegen sich deutlich darunter.
- Aufwand & Nachhaftung: Wird die Geschäftsbeziehung beendet, geben viele Einsatzunternehmen die Bürgschaft zurück. Doch die Nachhaftung läuft weiter – ein erhebliches Risiko.
- Bürokratie: Der Entleiher darf die Originalurkunden nicht verlieren und muss sie sicher aufbewahren. Erhöhungen der Bürgschaftssumme sind zudem nur in enger Kooperation mit dem Personaldienstleister möglich.
- Durchsetzbarkeit oft schwierig: Viele Zeitarbeitsformen wollen oder können keine Bürgschaft stellen. Besonders kleinere oder jüngere Personaldienstleister sind hiervon betroffen. Für den Entleiher bedeutet dies im Ernstfall, dass er ohne jede finanzielle Absicherung bleibt – ein erhebliches Risiko.
Damit ist die Bankbürgschaft ein Werkzeug, das zwar Schutz bietet, aber in der...