Wie weit Arbeitsmedizin digital laufen darf, war lange Zeit eine Grauzone. Seit 2025/26 setzen der DGUV-Leitfaden 250-012 und die AMR 3.4 erstmals einen Maßstab, der quer zu „alles digital“ und „nur Präsenz“ verläuft: Die AMR 3.4 öffnet die Vorsorge fürs Digitale, von einer reinen Online-Eignungsbeurteilung wird weiter abgeraten. Der Vortrag zeigt, wo die Linien jetzt verlaufen und wo sich regelkonform unnötige Kosten einsparen lassen.