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„Fallstricke“ bei digitalen Arbeits- und Überlassungsverträgen

Das Gesetzesvorhaben der amtierenden Regierung zum Bürokratieabbau, „BEG IV“, wird innerhalb der Zeitarbeitsbranche als *der* Innovationsbooster des kommenden Jahres 2025 gehypt.
Das sogenannte Signing, der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten sowie Überlassungsverträgen mit den entleihenden Kundenunternehmen, kann zukünftig komplett per E-Mail gehändelt werden.
Allerdings enthalten die vorliegenden „Formulierungshilfen“ der Bundesregierung (Stand: 19. Juni 2024)
teils gravierende Einschränkungen für die Ausfertigung von Arbeitsverträgen, präziser formuliert für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Darüber hinaus darf die Botschaft des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum regelkonformen Handling von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht unterschätzt werden, vgl. BAG-Urteil unter dem Az.: 9 AZR 204/23. Das zeitliche Momentum ist und bleibt auch zukünftig entscheidend für deren Formwirksamkeit.

Edgar Schröder

Edgar Schröder ist Geschäftsführer der ES Edgar Schröder Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH, Gründer der Akademie der Zeitarbeit – und ein Mann der Praxis. Seit über 30 Jahren beschäftigt er sich mit dem Thema »Arbeitnehmerüberlassung«. Seine Schwerpunkte als Berater liegen in der strategischen Beratung und im Projektmanagement für Personaldienstleister. Als Referent der hauseigenen Akademie hält er u.a. Seminare zu den Themen AÜG, Vertragsmanagement, Tarif-/Arbeitsrecht, Werkverträge und On-Site-Management ab.

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