Das Gesetzesvorhaben der amtierenden Regierung zum Bürokratieabbau, „BEG IV“, wird innerhalb der Zeitarbeitsbranche als *der* Innovationsbooster des kommenden Jahres 2025 gehypt.
Das sogenannte Signing, der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten sowie Überlassungsverträgen mit den entleihenden Kundenunternehmen, kann zukünftig komplett per E-Mail gehändelt werden.
Allerdings enthält das vorliegende Gesetzespaket teils gravierende Einschränkungen für die Ausfertigung von Arbeitsverträgen, präziser formuliert für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Darüber hinaus darf die Botschaft des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum regelkonformen Handling von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht unterschätzt werden, vgl. BAG-Urteil unter dem Az.: 9 AZR 204/23. Das zeitliche Momentum ist und bleibt auch zukünftig entscheidend für deren Formwirksamkeit.